Die Ratskirche St. Martini zu Minden
Die evangelische St. Martinikirche ist die Ratskirche Mindens. Der Mindener Bischof Sigebert (1022-1036) hat sie am oberen Weserhang begründet.
Eine Urkunde von Kaiser Konrad II. aus dem Jahre 1029 ist das Gründungsdatum. Vier Jahre später im Jahre 1033 bestätigt der Kaiser die Einrichtung des Kanonikerstifts St. Martin. Ein Gedenkstein aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts (an der Westwand des Chores) erinnert an den Gründerbischof Sigebert und an Bischof Eilbert (1055-1088), der die Kirche vermutlich geweiht hat.
Die Einführung der Reformation in der Stadt geschah am 13. Februar 1530. Der Rat der Stadt Minden ließ an diesem Tage die erste „Westfälische Kirchen- und Schulordnung” in der St. Martinikirche durch Nikolaus Krage, den ersten Superintendenten verkünden. Seitdem ist das evangelisch-lutherische Bekenntnis des christlichen Glaubens in St. Martini gültig.
Das heutige romanisch-gotische Erscheinungsbild der Kirche geht im Wesentlichen auf den Umbau zur romanisch-gotischen Hallenkirche aus dem Jahre 1338 zurück. Der Einsturz des Turms 1385 mit schweren Folgeschäden hat weitere Veränderungen des historischen Kirchenbaus bewirkt. Der Turm trägt ein Notdach. Seit dem letzten Einsturz im Jahre 1773 wurde er nicht mehr wieder aufgebaut.
(Öffentliche Turmbesteigung: samstags 12-13 Uhr)
Die Bombardierungen der Stadt im 2. Weltkrieg überstand die St. Martinikirche bis auf die Fensterverglasungen ohne größere Schäden. 1953 erhielt die Kirche durch Markus von Gosen die heutigen Fensterbilder im Chorraum. Sie bilden das Apostolische Glaubensbekenntnis ab. 1957 wurde eine Gedenkstätte für Kriegsopfer des ersten und zweiten Weltkrieges errichtet.
Das heutige Geläut besteht aus der „Johannesglocke” von 1442. Sie stammt aus der 1810 säkularisierten Johanneskirche. Die „Moltkeglocke” von 1871 des Generalfeldmarschalls Graf von Moltke auf Kreisau aus dem ehemals schlesischen Gräditz ist 1951 vom Hamburger „Glockenfriedhof” der Kirche als Leihglocke zugewiesen worden. Zwei neue Glocken von 1969 wurden von Gemeinde, Bürgerschaft und kommunalen Behörden gespendet